Öffentliche juristische Fachtagung
„Antisemitismus ist eine verwerfliche Geisteshaltung. Das Strafrecht setzt nicht bei verwerflichen Gedanken an, sondern bei verwerflichen Taten. Aber diese Geisteshaltung inspiriert strafrechtlich relevantes Verhalten,“ sagte der Bundesjustizminister a. D. Marco Buschmann.
Die Strafrechtspflege hat eine wichtige Funktion, rote Linien aufzuzeigen. Seit dem 7. Oktober 2023 gibt es ein Allzeithoch antisemitischer Straftaten. Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z. B. in Deutschland die Leugnung des Holocausts). Beispiele wie das Tragen von „Ungeimpft“-Sternen durch Coronaleugner, die Parole „From the river to the sea“, oder Rufe wie „Tod Israel“ auf Demonstrationen werfen die Fragen auf: Wo stehen wir in der Bekämpfung des Antisemitismus durch das Strafrecht? Gibt es Strafbarkeitslücken? Was kann und soll das Strafrecht in diesem Bereich leisten?
Diese und weitere Fragen wollen wir mit Fachleuten aus der Rechtswissenschaft, aus der juristischen Praxis und der Politik erörtern.
14:00 – 14:30
Begrüßung
Dr. Andreas Jacobs (Konrad-Adenauer-Stiftung),
Shila Erlbaum (Zentralrat der Juden in Deutschland),
Felix Beckel (Bundesministerium des Innern und für Heimat),
Volker Beck (Geschäftsführer Tikvah Institut)
14:30 – 15:00
Input 1
Strafrecht und Antisemitismus – Stand der Rechtsprechung und Strafrechtslücken
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Universität Augsburg)
15:00 – 15:30
Input 2
Antisemitismus als Herausforderung für das bundesdeutsche Strafrecht
Ein juristisch-historischer Blick »zurück in die Zukunft«
Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger (Humboldt-Universität zu Berlin)
15:30 – 16:00
Input 3
Volksverhetzung, Inländerbezug, Strafbarkeitsschwelle
Welche Reformen braucht der § 130 StGB?
Prof. Dr. Frank Meyer, LL.M. (Universität Heidelberg)
16:00 – 16:20
Kaffeepause
16:20 – 16:50
Kurzinputs
I. Der Ungeimpft-Stern als Gegenstand der Strafrechtspflege
Laura Schwarz (Humboldt-Universität zu Berlin)
II. From the river to the sea… – Die verwaltungs- und strafrechtliche Rechtsprechung zwischen § 86 a StGB und Meinungsfreiheit
RA Dr. Kati Lang (Dresden)
16:50 – 17:15
Bericht
Bericht aus der staatsanwaltlichen Praxis
OStA Dr. Florian Hengst (Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft Berlin),
StA Tim Kaufmann (stellv. Abteilungsleiter und Dezernent Abt. 231 der Staatsanwaltschaft Berlin)
17:15 – 18:15
Zusammenfassung & Diskussion
Baustellen der strafrechtlichen Bekämpfung von Antisemitismus
moderiert von Volker Beck (Geschäftsführer Tikvah Institut)
Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger (Humboldt-Universität zu Berlin),
Dr. Florian Hengst (Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft Berlin),
StA Tim Kaufmann (stellv. Abteilungsleiter und Dezernent Abt. 231 der Staatsanwaltschaft Berlin),
Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Universität Augsburg),
RA Dr. Kati Lang (Dresden),
Prof. Dr. Frank Meyer, LL. M. (Universität Heidelberg),
Laura Schwarz (Humboldt-Universität zu Berlin)
18:15 – 18:30
Pause
18:30 – 18:45
Begrüßung
Volker Beck (Geschäftsführer Tikvah Institut)
18:45 – 20:30
Öffentliche Podiumsdiskussion
Strafrechtspolitik im Kampf gegen Antisemitismus
moderiert von Dr. Felix W. Zimmermann (LTO)
Vasili Franco (MdA Bündnis 90/Grüne, Fraktionssprecher für Innenpolitik),
Otto Fricke (MdB FDP, Fraktionssprecher für Haushaltspolitik),
Thomas Heilmann (Justizsenator a. D., MdB CDU),
Volker Beck (Geschäftsführer Tikvah Institut)
In Kooperation mit:
Diese Veranstaltung ist Teil des Projekts „Jeda“.
Stand des Programmes: 10. Dezember 2024



