Öffentliche juristische Fachtagung
Documenta 15, die Berlinale, diverse Ausstellungen und Performances mit antisemitischen Inhalten werfen immer wieder die Frage auf: Was muss der freiheitliche Staat aufgrund der Kunst-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit hinnehmen? Wo gibt es verfassungsrechtliche Spielräume für regulierendes Eingreifen? Muss der Staat auch antisemitische Inhalte finanzieren? Oder darf der Staat im Zuwendungsrecht die Mittelvergabe an Bedingungen binden, die gewährleisten, dass der Schutz der Menschenwürde, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Gedanke der Völkerverständigung zumindest nicht gefährdet werden?
Antisemitismus verstößt gegen den Schutz der Menschenwürde und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im II. NPD-Urteil festgehalten. Seit dem 7. Oktober 2023 nehmen die Anzahl und die Intensität antisemitischer Vorfälle in Deutschland massiv zu. Aber schon zuvor gab es immer wieder Diskussionen um Antisemitismus, Boykotte und Boykotteure von israelischen Künstler:innen und Wissenschaftler:innen in öffentlich finanzierten Einrichtungen.
Die Frage, ob der freiheitliche demokratische Staat, der dem Schutz der Menschenwürde verpflichtet ist, bei seiner Mittelvergabe an Dritte eine Selbstparadoxierung hinnehmen müsse, hat die Politik zuletzt bei der Parteienfinanzierung und dem Stiftungsfinanzierungsgesetz diskutiert.
Eine Auseinandersetzung über die rechtlichen Mittel gegen Antisemitismus und geeignete Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung sind wichtiger denn je. In mehreren Veranstaltungen sollen die rechtlichen Grundlagen im Kampf gegen Antisemitismus und die Möglichkeiten zu ihren Verbesserungen mit Praktiker:innen und Wissenschaftler:innen aus Antisemitismusforschung und -prävention, Rechtswissenschaft, Justiz und Politik analysiert und diskutiert werden.
Die juristische Fachtagung “Kein Geld für Antisemitismus?!” widmet sich dem Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrecht und diskutiert, welche Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf die Antisemitismusbekämpfung in diesen Rechtsbereichen existieren.
PROGRAMM
14:00 – 14:15
Grußworte
Dr. Felix Klein (Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus)
RA Daniel Botmann (Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland)
Dr. Richard Ottinger (Konrad-Adenauer-Stiftung)
Volker Beck (Geschäftsführer Tikvah Institut)
14:15 – 14:35
Input 1: Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen des Zuwendungsrechts
RAin Dr. Hannah Rubin (Eichler Kern Klein Rechtsanwälte, Berlin)
14:35 – 14:55
Input 2: Das Gemeinnützigkeitsrecht als Trennlinie zu Demokratie-Feinden – inklusive Stolpersteinen
Stefan Diefenbach-Trommer (Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”)
14:55 – 15:15
Input 3: Staatliche Kunstförderung und Antisemitismus: Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen von Förderrichtlinien
Dr. Nina Keller-Kemmerer (Justus-Liebig-Universität Gießen)
15:15 – 15:35
Input 4: Strategien gegen Antisemitismus in staatlich verantworteten Räumen. Grundrechtliche Bindungen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Prof. Dr. Hans Michael Heinig (Georg-August-Universität Göttingen)
15:35– 15:55
Input 5: Zur Zulässigkeit und Durchsetzbarkeit von sog. Antisemitismusklauseln
Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin)
15:55 – 16:15
Input 6: Antisemitismus als Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlung: Was sagt das Verfassungsrecht?
RA Dr. Patrick Heinemann (Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte, Freiburg)
16:15 – 16:35
Kaffeepause
16:35 – 16:55
Input 7: Erfahrungen aus Schleswig-Holstein
Dr. Philipp Salamon-Menger (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)
16:55– 17:15
Input 8: Grundrechtliche Grenzen bei vergaberechtlichen Entscheidungen?
Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz (Julius-Maximilians-Universität Würzburg)
17:15 – 18:00
Streitgespräch & Diskussion
moderiert von Frederik Schindler (Die Welt)
Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin)
RA Dr. Patrick Heinemann (Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte, Freiburg)
18:15 – 18:30
Begrüßung
Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott (stellv. Vorsitzende Konrad-Adenauer-Stiftung)
18:30– 20:00
Öffentliche Podiumsdiskussion
moderiert von Jan Feddersen (taz)
Gitta Connemann (MdB, CDU)
Dr. Sergey Lagodinsky (MdEP, Grüne)
Martin Matz (MdA, SPD)
Linda Teuteberg (MdB, FDP)
im Anschluss
Abendimbiss



