Tikvah Institut fordert Schließen von Gesetzeslücken 

Rechtswissenschaftliche Tagung analysiert die strafrechtliche Bekämpfung von Antisemitismus

Der Bundestag hat am 7. November 2024 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, bei der Antisemtismusbekämpfung, „Gesetzeslücken zu schließen und repressive Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen‘ (NASAS, S. 39). Dies gilt in besonderem Maße im Strafrecht.“ Repression ist neben Intervention und Prävention ein wichtiges Element der Antisemitismusbekämpfung.

„Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z. B. in einigen Ländern die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung antisemitischer Materialien),“ besagt die IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus.

Aber was ist in Deutschland strafbar? Gelbe Coronaimpfverweigerungs-Sterne? Die roten Dreiecke der Hamas? „Tod Israel!“-Rufe oder die Parole „From the river to the sea!“? Das wollen wir mit Rechtsgelehrten, Anwältinnen und Staatsanwälten klären und die strafrechtliche Praxis bei Antisemitismus analysieren.

Wo stehen wir in der Bekämpfung des Antisemitismus durch das Strafrecht? Gibt es Strafbarkeitslücken? Was kann und soll das Strafrecht in diesem Bereich leisten?

„In der Rechtspraxis dürfen jüdische Perspektiven nicht übergangen werden: Bei der Aufstachelung zum Hass setzt die Strafbarkeit bei Volksverhetzung die Störung des öffentlichen Friedens voraus. Wichtig ist, dass bei der Auslegung des Begriffs nicht nur auf das Sicherheitsgefühl der Gesamtbevölkerung abgestellt wird, sondern auch die Wirkungen auf die sehr kleine, jüdische Minderheit Berücksichtigung finden. Dies ist bisher nicht immer der Fall,“ 

mahnt Deidre Berger, Gesellschafterin des Tikvah Instituts.

Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah Institut, fordert: 

„Gesetzeslücken müssen vom neuen Bundestag geschlossen werden:

  • Der Volksverhetzungsparagraph sollte novelliert werden.
  • Der Aufruf zur Diskriminierung von Israelis, weil sie Israelis sind, muss rechtswidrig werden.

Der Ruf zur Vernichtung Israels ist grundsätzlich straflos. Aber erst rufen Demonstranten ‚Tod Israel!‘ – und dann werfen Protestierende Brandsätze gegen die Wände von Synagogen oder greifen Jüdinnen und Juden an. Man darf nicht die Augen davor schließen, dass Israelvernichtsungsphantasien den öffentlichen Frieden hierzulande gefährden. Aus den gleichen Gründen, warum man Flaggenverbrennungen strafbar gemacht hat, muss hier eine Rechtslücke geschlossen werden.“

Das Tikvah Institut hat hierfür einen Vorschlag formuliert:

103 StGB (Aufruf zur Vernichtung eines Staates)

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist, aufruft oder diese billigt.

Die Tagung Antisemitismusbekämpfung mit dem Strafrecht: Möglichkeiten und Grenzen findet am

Mittwoch, den 11. Dezember 2024 von 14:00 bis ca. 20:30 Uhr
in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung, Tiergartenstraße 35, Berlin

statt. Die Veranstaltung wird gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert.

Programm und Anmeldung


Es sprechen u. a.: RA Daniel Botmann (Geschäftsführer des Zentralrates der Juden), Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger (Humboldt-Universität zu Berlin), OStA Dr. Florian Hengst (Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft Berlin), StA Tim Kaufmann (stellv. Abteilungsleiter und Dezernent Abt. 231 der Staatsanwaltschaft Berlin), Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Universität Augsburg), RA Dr. Kati Lang (Dresden), Prof. Dr. Frank Meyer, LL. M. (Universität Heidelberg), Laura Schwarz (Humboldt-Universität zu Berlin), Vasili Franco (MdA Bündnis 90/Grüne, Fraktionssprecher für Innenpolitik), Thomas Heilmann (Justizsenator a. D., MdB CDU), Felix W. Zimmermann (LTO). 

Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich!