Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Erstellt: Januar 2026
Der Gesetzentwurf reagiert auf die deutliche Zunahme von Anfeindungen, Drohungen und körperlichen Angriffen gegen Polizei‑, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie andere dem Gemeinwohl dienende Personen und ergänzt dieses Paket um eine Ausweitung der Nebenfolge des Entzugs des passiven Wahlrechts bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung.
Das Tikvah Institut bewertet viele der vorgeschlagenen Maßnahmen als überwiegend symbolisch, kritisiert die Schwerpunktsetzung beim Entzug der Wählbarkeit und moniert vor allem, dass bestehende Strafbarkeitslücken im Bereich der Staatsschutzdelikte und der antisemitisch motivierten Hasskriminalität weder anerkannt noch durch den Entwurf geschlossen werden.
Kurz-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Erstellt: Dezember 2025
An antiisraelische Demonstrationen und Aktionen schließen sich immer wieder verbale wie tätliche Angriffe auf Synagogen und andere jüdische Einrichtungen oder auf Jüdinnen und Juden an. Damit tragen fehlende rote Linien im Strafrecht hier auch unmittelbar zu Gefährdungen und Störungen des öffentlichen Friedens bei. Daher ist es zu begrüßen, dass das Land Hessen mit einer Bundesratsinitiative einen Vorstoß plant, um die Gesetzeslücke zu schließen. Aus verfassungsrechtlichen und rechtssystematischen Gründen rät das Tikvah Institut allerdings rechtspolitisch zu einem im Detail anderen Lösungsweg.
- Neuformulierung eines § 103 StGB zum verbotenen Aufruf der Vernichtung eines Staates
- Neuformulierung des § 104a StGB Voraussetzungen der Strafverfolgung Satz 2
Kurz-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Erstellt: August 2025
Der Referentenentwurf führt eine befristete “Opt-out”-Regelung bis Januar 2027 ein, die faktisch auf eine Verzögerung der Etablierung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden hinausläuft. Dies offenbart strukturelle Versäumnisse bei der Digitalisierung der Justiz, die sich unmittelbar zulasten des Opferschutzes auswirken, auch im Bereich des Antisemitismus.
Deshalb fordern wir:
- Rechtsklarheit und Vereinfachung digitaler Strafanträge
- Ausbau und Bedienungsfreundlichkeit digitaler Infrastruktur in der Strafverfolgung
- Konsequenter (Adress-)Schutz gefährdeter Personen im Strafverfahren
Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Grüne)

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Erstellt: 19. Februar 2025
Der Änderungsantrag E der Koalitionsfraktionen vom 17.02.2025 stellt eine Verbesserung gegenüber der Formulierung des Gesetzesentwurfs dar, da er die in der Rechtsordnung geschützten Rechtsgüter klar benennt, deren Schutz die Regelung dient, und da er im Gesetzestext auf neue unbestimmte Rechtsbegriffe wie „gesellschaftliche Vielfalt“ oder „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ verzichtet. Der neue Entwurf vermag die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine fakultative Regelung, die an die Meinung der Zuwendungsempfänger anknüpft, nicht zu beseitigen. Es sollte an Inhalt und Zweck der Zuwendung angeknüpft werden.
Gesetz betreffend die Stärkung der Hochschullandschaft (Hochschulstärkungsgesetz)
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Referentenentwurf vom 26.09.2024)

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Erstellt: Dezember 2024
„Wir begrüßen, dass der vorliegende Referentenentwurf den Vorschlag des Tikvah Instituts aufzugreifen versucht, in § 63 (Prüfungen) Hochschulgesetz NW Absatz 3 mit einem neuen Satz 2 zu regeln, dass jüdische Studierende bei Prüfungen am Schabbat und an den hohen jüdischen Feiertagen einen Anspruch auf einen Ersatztermin haben.“
heißt es in der Erklärung des Tikvah Instituts.
Schleswig-Holsteinischer Landtag – Drucksache 20/2321
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Erstellt: 22. Oktober 2024
Die vorliegende Gesetzesinitiative ist zu begrüßen. Sie kann ein wichtiger Impuls in der Antisemitismusbekämpfung sein, wenn die Formulierungen dahingehend präzisiert werden, dass sie die erforderlichen, geeigneten und angemessenen zuwendungsrechtlichen Maßnahmen gegen Antisemitismus, Diskriminierung und Ausgrenzung beschreiben. Wenn Antisemitismus weiter mit Steuergeldern gefördert wird, kann man sich kontrafaktische Bekenntnisse der Politik, es gebe keinen Platz für Antisemitismus in Deutschland, jüdisches Leben sei ein Geschenk für uns alle und Deutschland bleibe ein Zuhause für Jüdinnen und Juden, gleich sparen.
Kurz-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Stellungnahme zur zweiten Einbürgerungstestverordnung – 2. EinbTestV

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Veröffentlichungsdatum: 30. April 2024
Das Tikvah Institut nahm auf Einladung des Fachreferates des Bundesministerium des Inneren an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung teil. Im Zentrum der Stellungnahme des Instituts stehen die Fragen des Einbürgerungstestes zum Judentum, der deutschen Geschichte und des Antisemitismus.
Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden respektieren!
Das Berliner Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten!

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Veröffentlichungsdatum: Mai 2024
„Wir wollen, dass die religiöse Praxis am Schabbat und an den hohen jüdischen Feiertagen in den Berliner Landesgesetzen klarer respektiert wird. Denn wer jüdisches Leben in Berlin will, muss es schützen und ermöglichen. Immer wieder führt die Einhaltung der halachischen Arbeitsruhegebote bei Studierenden wie Beschäftigten zu Spannungen zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Glaubensfreiheit einerseits und Anforderungen und Erwartungen der Bildungseinrichtungen und Arbeitgeber andererseits. Unsere Vorschläge vor allem zum Feiertagsgesetz, zum Hochschulgesetz und Beamtenrecht, wollen das ändern,“
heißt es in der Erklärung des Tikvah Instituts.
Für den Berliner Fall hat das Tikvah Institut in einem Policy Paper konkrete Gesetzesvorschläge erarbeitet, um Gesetzeslücken im Feiertagsrecht zu schließen. Denn das Feiertagsrecht ist Ländersache.
Rechtliche Antworten auf Antisemitismus an Hochschulen
Eine juristische Handreichung

Autor/-innen: Dr. Patrick Heinemann
Veröffentlichungsdatum: Februar 2024
Volker Beck und Deidre Berger, Gesellschafter des Tikvah Instituts erklären:
„Hochschulen müssen dafür sorgen, dass sie sichere Orte für jüdische Studierende und jüdische Lehrende sind. Sie müssen aktiv die Universität als Raum der Wissenschaftsfreiheit verteidigen, an dem allein das Argument oder der Beleg und nicht Gewalt oder Geschrei den rationalen Diskurs bestimmen.
Die Vorfälle auf dem Campus werden sich weiter häufen, wenn die Universitäten nicht energischer und mutiger gegen Antisemitismus eingreifen. Akademische Freiheit kann es nur geben, wenn sie für alle gewährleistet ist. Solange jüdische Studierende und Lehrende Zielscheibe von Antisemitismus sind, ist der Freiheitsraum der Universität beeinträchtigt.
Das Tikvah Institut hat eine juristische Handreichung erstellen lassen. Unsere Handreichung zeigt, dass die Hochschulleitungen zahlreiche Möglichkeiten haben, die Universität zu einem sicheren Ort zu machen: im Hausrecht, im Beamtenrecht und im Hochschulgesetz. Aber sie müssen von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch machen. Da darf es keine falsche Scheu geben.
Die Handreichung zeigt auch, dass es in den Hochschulgesetzen einiger Bundesländer Lücken gibt, um Gewalttäter zu exmatrikulieren. Eines muss klar sein: Jüdischen Studierenden und Lehrenden ist es nicht zuzumuten, dass sie im Hörsaal, in der Mensa oder der Uni-Bibliothek einem antisemitischen Schläger begegnen. Hier müssen die Landesgesetzgeber den Hochschulleitungen die notwendigen Kompetenzen in die Hand geben.“
Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden respektieren!
Das baden-württembergische Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Veröffentlichungsdatum: November 2023
Jüdische Arbeitnehmerinnen und jüdische Studenten kämpfen im Alltag um den Respekt für ihre Religionspraxis am Schabbat und an anderen hohen jüdischen Feiertagen, weil in den einschlägigen Gesetzen nicht steht, was der Jüdinnen und Juden gutes verfassungsrechtlich garantiertes Recht ist. Das macht Jüdinnen und Juden im Alltag zu Bittstellerinnen, obwohl sie doch eigentlich grundrechtlich Berechtigte sind.
Sowohl die Gesetzgebung der Länder als auch die Rechtspraxis gewähren im Alltag nicht, was Verfassung und Rechtsprechung im Grundsatz längst geklärt haben: Das „Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen.“
Wir meinen: Das darf nicht so bleiben! Es muss die Freiheit der Jüdinnen und Juden sein, wie weit sie den überlieferten Glaubensvorstellungen ihrer Religion folgen wollen.
Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden respektieren!
Das hamburgische Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten!

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Veröffentlichungsdatum: November 2023
Jüdische Arbeitnehmerinnen und jüdische Studenten kämpfen im Alltag um den Respekt für ihre Religionspraxis am Schabbat und an anderen hohen jüdischen Feiertagen, weil in den einschlägigen Gesetzen nicht steht, was der Jüdinnen und Juden gutes verfassungsrechtlich garantiertes Recht ist. Das macht Jüdinnen und Juden im Alltag zu Bittstellerinnen, obwohl sie doch eigentlich grundrechtlich Berechtigte sind.
Sowohl die Gesetzgebung der Länder als auch die Rechtspraxis gewähren im Alltag nicht, was Verfassung und Rechtsprechung im Grundsatz längst geklärt haben: Das „Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen.“
Wir meinen: Das darf nicht so bleiben! Es muss die Freiheit der Jüdinnen und Juden sein, wie weit sie den überlieferten Glaubensvorstellungen ihrer Religion folgen wollen.
Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden respektieren!
Das nordrhein-westfälische Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten!

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Veröffentlichungsdatum: August 2023
Jüdische Arbeitnehmerinnen und jüdische Studenten kämpfen im Alltag um den Respekt für ihre Religionspraxis am Schabbat und an anderen hohen jüdischen Feiertagen, weil in den einschlägigen Gesetzen nicht steht, was der Jüdinnen und Juden gutes verfassungsrechtlich garantiertes Recht ist. Das macht Jüdinnen und Juden im Alltag zu Bittstellerinnen, obwohl sie doch eigentlich grundrechtlich Berechtigte sind.
Sowohl die Gesetzgebung der Länder als auch die Rechtspraxis gewähren im Alltag nicht, was Verfassung und Rechtsprechung im Grundsatz längst geklärt haben: Das „Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Dies betrifft nicht nur imperative Glaubenssätze, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die ein Verhalten als das zur Bewältigung einer Lebenslage richtige bestimmen.“
Wir meinen: Das darf nicht so bleiben! Es muss die Freiheit der Jüdinnen und Juden sein, wie weit sie den überlieferten Glaubensvorstellungen ihrer Religion folgen wollen.
Alterssicherung jüdischer Kontingentflüchtlinge verbessern
BT-Drucksache 19/7854

Autor/-innen: hg. vom Tikvah Institut
Veröffentlichungsdatum: 9. April 2021
Das Tikvah Institut hat sich mit zwei Tagungen zum Thema Jiddische Sprache, Aschkenasisches Judentum und der sog. ‚Deutsche Sprach- und Kulturkreis‘ vor dem Hintergrund der jüdischen Rückwanderung aus den Staaten der ehem. Sowjetunion beschäftigt.
2021 hatte Volker Beck, der Geschäftsführer des Tikvah-Institutes, im Bundestagssozialausschuss für eine rentenrechtliche Gleichstellung von Jüdischen Zuwanderern aus dem Gebiet der früheren Sowjetunion mit den Spätaussiedlern aus diesem Gebiet als Sachverständiger Stellung genommen.

