Recherchen von Welt am Sonntag zeigen, dass im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ antisemitische Projektinhalte in staatlich geförderten Nichtregierungsorganisationen dokumentiert wurden. Einige geförderte Projekte stehen sogar unter Extremismus-Verdacht. Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah Instituts, erklärt dazu:
Die Bundeshaushaltsordnung muss endlich geändert werden, um die Finanzierung von verfassungsfeindlichen und antisemitischen Inhalten rechtssicher zu unterbinden! Eine klare Regelung wird im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigt. Das muss jetzt in Angriff genommen werden.
Ein Förderprogramm „Demokratie leben“, das Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft fördert, stellt eine Selbstparadoxierung des demokratischen Verfassungsstaates dar.
Wenn im Rahmen von staatlich geförderten Projekten, antisemitische oder anderweitige verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet werden, müssen Zuwendungsbescheide widerrufen und die Mittel zurückgefordert werden. Die Recherche der Welt am Sonntag zeigt, dass die bisherigen Mechanismen bei den Programmen versagen.
Man muss genauer darauf schauen, wer oder was gefördert wird, ohne die wichtige Demokratie-Förderung in Frage zu stellen. Hierfür braucht es eine verfassungskonforme und rechtssichere haushaltsrechtliche Grundlage.
Der Vorschlag des Tikvah Instituts lautet:
§ 23 Abs. 2 (Neu) BHO
Der Schutz der unantastbaren Würde des Menschen, die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) und der Gedanke der Völkerverständigung sind bei der Erfüllung bestimmter Zwecke durch die Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zu beachten und nicht zu gefährden. Sie sollen gefördert werden.
Antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Konzepte oder Inhalte sind nicht zuwendungsfähig.
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