Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah Instituts, erklärt:
Dass das Land Hessen mit einem Gesetzentwurf Angriffen auf Israels Existenz entgegentreten will, ist vorbehaltlos zu begrüßen. Wer Israels Existenz vernichten will, zielt auf die Sicherheit des jüdischen Volkes in Israel und bei uns.
Wir fordern den Bundesrat auf, sich auf eine verfassungsfeste Initiative mit Mehrheit zu verständigen!
Der Bundesverband RIAS hat erst jüngst eine Kurzexpertise: Vernichtungsdrohungen gegen Israel im RIAS-Vorfallgeschehen vorgelegt, die die Dringlichkeit gesetzgeberischen Handelns empirisch deutlich macht.
Die konkrete Ausgestaltung des hessischen Vorschlags begegnet allerdings verfassungsrechtlichen Bedenken. Es ist kein allgemeines Gesetz, das Voraussetzung für die Einschränkung der Meinungsfreiheit wäre. Ein ähnlicher Vorschlag war 2024 in einer Rechtsausschussanhörung auf breite verfassungsrechtliche Skepsis gestoßen.
Das Tikvah Institut hat hierfür einen verfassungsrechtlich sicheren Weg vorgeschlagen. Vorgeschlagen wird:
§ 103 (neu) StGB (Aufruf zur Vernichtung eines Staates)
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer zur Vernichtung eines Staates, der Mitglied der Vereinten Nationen ist und zu dem die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, aufruft oder eine solche Tat billigt.
Zum hessischen Entwurf hatte das Tikvah Institut hier Stellung genommen.


