Der Bundesgerichtshof hat heute einen Beschluss zur Holocaustverharmlosung durch Bagatellisieren veröffentlicht.
Volker Beck, Geschäftsführer des Tikvah Instituts, erklärt dazu:
Der Bagatellisierung des Holocaust und des Unwertgehalt durch Vergleichen und Gleichsetzen mit Banalem wird ein Riegel vorgeschoben. Die Einzigartigkeit des Unrechts des Holocaust wird durch diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes ausdrücklich unterstrichen.
Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt, dass die bagatellisierende Gleichsetzung von banalem oder phantasiertem Unrecht mit dem Holocaust als strafbare Holocaustverharmlosung eingestuft wird.
Damit trägt der Bundesgerichtshof zur Klarstellung bei. Es ist zu wünschen, dass die einzelfallbezogene Entscheidung Schule macht.
Hervorzuheben ist der richtige Hinweis des Bundesgerichtshofes auf die Gefährdungslage, in die solche Kommunikation umschlagen kann.
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